An der heutigen ordentlichen Generalversammlung der Admicasa Holding AG wurde allen Anträgen des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit zugestimmt. Gestützt auf die COVID-19 Verordnung 3 des Bundesrats war eine physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der diesjährigen Generalversammlung nicht möglich. Die Gesellschaft hatte die Aktionärinnen und Aktionäre aufgefordert, ihre Stimmen an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, Schwarz Breitenstein Rechtsanwälte AG, zu übertragen. Insgesamt waren 1'530’799 Aktienstimmen bzw. 71.84% der ausgegebenen Aktien an der Generalversammlung vertreten.
Der Lagebericht, die Jahresrechnung sowie die Konzernrechnung 2020 wurden genehmigt. Ebenfalls wurde dem Vergütungsbericht 2020 in einer Konsultativabstimmung zugestimmt. Die Generalversammlung genehmigte die Ausrichtung einer Dividende von CHF 0.125 pro Namenaktie (Vorjahr CHF 0.10) und den Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf die neue Rechnung. Zudem wurde eine Ausschüttung von Reserven aus Kapitaleinlagen in der Höhe von CHF 0.125 pro Namenaktie (Vorjahr CHF 0.10) genehmigt. Somit werden den Aktionären der Admicasa 25% mehr Dividende ausbezahlt, als im Vorjahr. Die Auszahlung der Beträge erfolgt ab dem 18. Mai 2021. Des Weiteren erteilten die Aktionäre den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020.
Die Generalversammlung wählte Markus Alder für eine weitere Amtszeit als Mitglied des Verwaltungsrats. Beat Langenbach wurde für eine weitere Amtszeit als Mitglied des Verwaltungsrats und neu zu dessen Präsidenten wiedergewählt. Hans Klaus wurde als neues Mitglied in den Verwaltungsrat gewählt. In den Vergütungsausschuss wurden Markus Alder und Hans Klaus gewählt.
Die Generalversammlung bestätigte als unabhängige Stimmrechtsvertreterin Schwarz Breitenstein Rechtsanwälte AG, Frauenfeld, für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Sowie auch als Revisionsstelle wurde Deloitte AG, Zürich, für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiedergewählt.
Die bindenden maximalen Gesamtbeträge für die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 wurden genehmigt.
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